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   BGH, 12.05.2010 - VIII ZR 170/09   

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https://dejure.org/2010,1983
BGH, 12.05.2010 - VIII ZR 170/09 (https://dejure.org/2010,1983)
BGH, Entscheidung vom 12.05.2010 - VIII ZR 170/09 (https://dejure.org/2010,1983)
BGH, Entscheidung vom 12. Mai 2010 - VIII ZR 170/09 (https://dejure.org/2010,1983)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 4 Abs 2 S 1 HeizkostenV, § 4 Abs 2 Halbs 2 HeizkostenV
    Wohnungsüberlassungsvertrag: Anspruch des Gebäudeeigentümers auf Duldung des Einbaus eines zusätzlichen Heizkostenerfassungsgeräts

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Duldungspflichten des Mieters i.R.d. Ermittlung der korrekten Nebenkosten

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Installation eines zusätzlichen Heizkostenverteilers zur Schließung einer Erfassungslücke; Messgerät; Verbrauchserfassung; Wärmeverbrauch; Wärmeverteilung; Heizkostenverordnung; Fallrohr; Heizungsstrang; Duldung; Duldungspflicht des Nutzers bei Installation eines ...

  • rewis.io

    Wohnungsüberlassungsvertrag: Anspruch des Gebäudeeigentümers auf Duldung des Einbaus eines zusätzlichen Heizkostenerfassungsgeräts

  • rewis.io

    Wohnungsüberlassungsvertrag: Anspruch des Gebäudeeigentümers auf Duldung des Einbaus eines zusätzlichen Heizkostenerfassungsgeräts

  • streifler.de (Kurzinformation und Volltext)

    Nebenkosten: Installation eines Messgeräts zum Wärmeverbrauch

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    HeizkostenV § 4 Abs. 2 Hs. 2
    Duldungspflichten des Mieters i.R.d. Ermittlung der korrekten Nebenkosten

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Duldung der Installation eines zusätzlichen Messgeräts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (10)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Heizkostenerfassung

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Zusätzliches Messgerät muss der Mieter dulden

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Installation eines neuen Messgerätes

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Zusätzliches Messgerät für Wärmeverbrauch - Mieterin verweigert die Zustimmung zur Installation des Heizkostenverteilers

  • haus-und-grund-bonn.de (Kurzinformation)

    Vermieter darf eine bisher vorhandene Lücke in der Verbrauchserfassung des Wärmeverbrauchs schließen

  • koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)

    Duldung eines zusätzlichen Heizkostenverteiler

  • mein-mietrecht.de (Kurzinformation)

    Installation zusätzlicher Wärmeverbrauchserfassungsgeräte

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Vermieter kann Messgerät-Installation zwecks verbesserte Verbrauchserfassung durchsetzen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Mieter muss Einbau eines Heizkostenverteilers dulden

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Duldungspflicht des Mieters bei Installation von zusätzlichen Messgeräten

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Duldungspflicht des Mieters bei Installation zusätzlicher Wärmezähler! (IMR 2010, 368)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2010, 2571
  • MDR 2010, 917
  • NZM 2010, 739
  • ZMR 2010, 751
  • NJ 2011, 207
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 31.10.2007 - VIII ZR 261/06

    Rechtsfolgen der Unmöglichkeit einer verbrauchsabhängigen Abrechnung der Kosten

    Auszug aus BGH, 12.05.2010 - VIII ZR 170/09
    Denn aus dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit lässt sich eine Verpflichtung des Vermieters zur Modernisierung einer vorhandenen alten, die Wärmeversorgung der Wohnung jedoch sicherstellenden Heizungsanlage nicht herleiten (Senatsurteil vom 31. Oktober 2007, VIII ZR 261/06, NJW 2008, 142, Tz. 18).
  • LG Kassel, 27.05.2004 - 1 S 381/03
    Auszug aus BGH, 12.05.2010 - VIII ZR 170/09
    Damit kann die Revision, die sich auf ein Urteil des Landgerichts Kassel (NZM 2006, 818 f.) stützt, nicht durchdringen.
  • BGH, 28.09.2011 - VIII ZR 326/10

    Vermieter hat Anspruch auf Einbau von funkbasierten Ablesegeräten

    Im Gegenzug hat der Mieter alle hierfür erforderlichen Maßnahmen zu dulden (Senatsurteil vom 12. Mai 2010 - VIII ZR 170/09, NJW 2010, 2571 Rn. 6 mwN).

    Der Senat hat die in der Instanzrechtsprechung und im Schrifttum unterschiedlich beurteilte Frage, ob § 4 Abs. 2 Satz 1 Halbsatz 1 HeizkostenVO auch in den Fällen eine Duldungspflicht des Mieters begründet, in denen der Vermieter vorhandene und noch funktionstüchtige Erfassungsvorrichtungen durch andere Ablesesysteme ersetzen will, bislang offen lassen können (vgl. Senatsurteil vom 12. Mai 2010 - VIII ZR 170/09, aaO Rn. 7).

    Die Reichweite dieser in § 4 Abs. 2 Satz 1 Halbsatz 1 HeizkostenVO normierten Duldungspflicht ist daher im Zusammenspiel mit den übrigen Regelungen in § 4 Abs. 1, 2 HeizkostenVO zu bestimmen (vgl. auch Senatsurteil vom 12. Mai 2010 - VIII ZR 170/09, aaO Rn. 6).

  • BGH, 06.05.2015 - VIII ZR 193/14

    Heizkostenabrechnung bei Wohnraummiete: Vereinbarkeit der Regelung der

    Eine Verpflichtung des Vermieters zur Modernisierung einer vorhandenen alten, die Wärmeversorgung der Wohnung jedoch sicherstellenden Heizungsanlage lässt sich aus dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit aber nicht herleiten (Senatsurteile vom 31. Oktober 2007 - VIII ZR 261/06, NJW 2008, 142 Rn. 18; vom 12. Mai 2010 - VIII ZR 170/09, NJW 2010, 2571 Rn. 8; siehe auch BGH, Urteil vom 18. Dezember 2013 - XII ZR 80/12, NJW 2014, 685 Rn. 28).
  • BGH, 06.05.2015 - VIII ZR 194/14

    Heizkostenabrechnung bei Wohnraummiete: Vereinbarkeit der Regelung der

    Eine Verpflichtung des Vermieters zur Modernisierung einer vorhandenen alten, die Wärmeversorgung der Wohnung jedoch sicherstellenden Heizungsanlage lässt sich aus dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit aber nicht herleiten (Senatsurteile vom 31. Oktober 2007 - VIII ZR 261/06, NJW 2008, 142 Rn. 18; vom 12. Mai 2010 - VIII ZR 170/09, NJW 2010, 2571 Rn. 8; siehe auch BGH, Urteil vom 18. Dezember 2013 - XII ZR 80/12, NJW 2014, 685 Rn. 28).
  • LG Heidelberg, 19.11.2010 - 5 S 34/10

    Duldungspflicht eines Mieters bzgl. eines Austauschs eines bestehenden

    Zwar wird häufig vertreten, die Duldungspflicht des § 4 Abs. 2 Satz 1 2. HS HeizkV beziehe sich nur auf die erstmalige Ausstattung mit Messgeräten zur Verbrauchserfassung (LG Kassel NZM 2006, 818; AG Schöneberg, Urteil vom 24.2.2010 - 14 C 218/09 -, Abs.-Nr. 5 [[...]] mit zust. Anm. Lammel WuM 2010, 623; für Duldungspflicht allenfalls bei Freihaltung von den Mehrkosten LG Hamburg, WuM 2009, 124 m.w.N.; offen gelassen von BGH WuM 2010, 427 [428]).
  • LG Berlin, 22.10.2010 - 63 S 451/10

    Duldungspflicht zum Einbau von Funkablesegeräten

    Nach dem unstreitigen Ablauf der Eichfrist haben die Beklagten gem. § 4 Abs. 2 HeizKV bereits ohnehin den Geräteaustausch als solchen zu dulden; soweit sie sich darüber hinaus gerade gegen die Ersetzung durch funkabzulesende Geräte wenden, ist darauf hinzuweisen, dass der BGH in seiner Entscheidung vom 12.5.2010 (VIII ZR 170/09, GE 2010, 973), in der es zwar - anders als hier - um die Schließung einer Erfassungslücke ging, ausführt, dass sowohl die Lückenschließung als auch die danach erforderliche Umprogrammierung der bereits in der Wohnung befindlichen Geräte im Interesse beider Vertragsparteien liege, da danach für die Übermittlung der gemessenen Werte ein Betreten der Wohnung nicht mehr erforderlich sein würde.
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